Der neue Katalog erscheint am 08. November 2024
Glossar Immobilien der Deutschen Grundstücksauktionen AG
P
Parterre:
Der Begriff kommt aus dem französischen und bedeutet „ebenerdig“. Damit ist das Erdgeschoss bzw. umgangssprachlich die Räume gemeint, die ungefähr auf Höhe des Erdbodens liegen. Allerdings gibt es hier noch die Unterscheidung zwischen Tiefparterre und Hochparterre. Letzteres sind Räumlichkeiten, die sich etwas über der Erde befinden. Tiefparterre meint z.B. Wohnung, die ein Stück unterhalb der Erde liegen. Souterraingeschoß wird für die Tiefparterre als Synonym oft genutzt.
Pacht:
Bei der Pacht überlässt der Eigentümer dem Pächter eine bestimmte Sache für eine bestimmte Zeit zum eigenen Gebrauch. Hierfür bekommt der Eigentümer vom Pächter ein Entgelt. Die wirtschaftliche Nutzung der Sache obliegt dem Pächter. Dieses unterscheidet die Pacht von der Miete, bei welcher lediglich der Gebrauch der Sache erlaubt ist.
Pachtgarage:
Ist eine Garage Eigentum, wenn diese auf fremden Grund und Boden steht?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Eigentum an derartigen Garagen ab 2007 nicht per Gesetz an den Grundstückseigentümer übergeht, sondern nur bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses z. B. durch Kündigung des Nutzers oder des Grundstückseigentümers. Bereits seit 01.01.2000 kann der Grundstückseigentümer ohne besonderen Grund das Nutzungsverhältnis kündigen. Seit dem 01.01.2007 ist die Investitionsschutzfrist ausgelaufen und eine Entschädigung nicht mehr vorgesehen. Der Gesetzgeber hat sich jedoch davon leiten lassen, dass die Garagen, die überwiegend in den 60er, 70er Jahren entstanden sind, im Jahr 2007 wirtschaftlich wohl so abgeschrieben bzw. abgenutzt sind, dass sie keinem besonderen Schutzbedürfnis mehr unterliegen.
Bei Kündigung durch den Nutzer (Eigentümer der Garage) oder durch dessen Veranlassung, besteht somit kein Entschädigungsrecht zum Zeitwert mehr. Es kann rechtlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein Grundstückseigentümer das Nutzungsverhältnis für sein Grundstück kündigt, ohne dem Nutzer eine Entschädigung für sein Bauwerk (Garage) zu zahlen, um dann das gleiche Grundstück mit Garage teurer weiter zu verpachten.
Penthouse:
Ein Penthouse liegt in dem obersten Stock eines Hauses mit mehreren Stockwerken. Das Penthouse hat häufig eine Dachterrasse. Im Vergleich hat das Penthouse dabei meist die größte Fläche in dem konkreten Wohnhaus.
Preisfindung:
Der Immobilienwert wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Diese können sowohl negativ (Lärm, Fabriken, Gerüche, Abgas) als auch positiv (Grünflächen, Parks, Wälder, Spielplätze) konnotiert sein. Die sachgerechte Ermittlung des Immobilienwerts ist essenziell für den Verkauf. Erst wenn der genau Wert der Immobilie ermittelt worden ist, kann ein strategischer Verkauf zum besten Preis erfolgen. Der Preiswert einer Immobilie ist außerdem vom Zustand der Immobilie abhängig. Die Preisfindung erfolgt entweder online auf diversen Internetseiten oder mit Hilfe von diversen Wertermittlungsmethoden.
Projektentwicklung:
Die Projektentwicklung beschreibt in der Immobilienbranche die Planung und Konzeption von größeren Projekten. Diese umfasst diverse Untersuchungen, Planungen, unternehmerische Entscheidungen und andere bauvorbereitenden Maßnahmen. Beispiele für die Projektentwicklung sind die Absicherung der baulichen Nutzung im wirtschaftlichen Bereich. Beim Wohnungsbau beschränkt sich diese in der Regel auf die Suche nach geeigneten Grundstücken und deren Planung im Rahmen des geltenden Baurechts.
Prolongation:
Grundsätzlich bedeutet der Begriff "Prolongation" die Verlängerung der Laufzeit eines befristeten Vertrags. Prolongation bezieht sich im Immobilienkontext auf die Verlängerung eines bestehenden Kreditvertrags oder einer Hypothek. Beispiel: Wenn jemand Geld von einer Bank oder einem anderen Kreditgeber geliehen hat, aber nicht in der Lage ist, die Summe rechtzeitig zurückzuzahlen, kann der Kreditgeber mehr Zeit gewähren. Dies bedeutet, dass die Person mehr Zeit hat, das geliehene Geld zurückzugeben. Demnach bezeichnet eine Prolongation eine Art Vereinbarung, um die Rückzahlungsfrist zu verlängern und dem Kreditnehmer zu helfen, die Schulden zu begleichen. Die Prolongation kann aber auch dann erfolgen, wenn sich die Zinsbedingungen ändern oder umstrukturiert werden.
Provision:
Für die Vermittlung einer Immobilientransaktion bekommen Makler ein Entgelt - die Provision. Grundsätzlich stellt eine solche Provision eine umsatzbezogene Vergütung für die Vermittlung eines Rechtsgeschäfts dar.
Q
Qualifizierter Mehrheitsbeschluss:
Der qualifizierte Mehrheitsbeschluss findet sich in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wieder. Dieser schreibt für bestimmte Angelegenheiten, die die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen, einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss vor. Dann genügt eine einfache Mehrheit nicht. Die Gemeinschaftsordnung schreibt besondere Voraussetzungen vor, die beim qualifizierten Mehrheitsbeschluss vorliegen müssen.
Quardratmeterumsatz:
Der Quadratmeterumsatz beruft sich auf den Umsatz eines Einzelhändlers innerhalb einer Phase. Er dient überwiegend zur Berechnung oder als Vertragsgrundlage für die Miethöhe im Einzelhandel.
R
Rangfolge:
Die Rangfolge bezeichnet den Vorgang, dass die Anträge auf Eintragung in das Grundbuch nach dem Prioritätsprinzip bearbeitet werden. Diese Reihenfolge wird auch als Rangfolge im Grundbuch bezeichnet. Im Falle einer Zwangsversteigerung werden die Gläubiger in dieser Rangfolge bedient.
Räum- und Streupflicht:
Immobilieneigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und tragen die Verantwortung, dass auf ihrem Grundstück keine Gefahren für andere Personen entstehen. Bei der Räum- und Streupflicht muss der Eigentümer oder Vermieter dafür sorgen, dass Gehwege, Zugangswege und andere Verkehrsflächen auf dem Grundstück von Schnee, Eis und anderen Hindernissen befreit werden. Die Räumpflicht beginnt in der Regel am frühen Morgen (spätestens um 7 Uhr), und endet abends (gegen 20 Uhr). In manchen Gemeinden kann die Räumpflicht abweichen. Die Streupflicht greift insbesondere bei Glätte und Schneefall. Hier ist der Eigentümer oder Vermieter verpflichtet, bei Bedarf zu streuen, um die Gehwege rutschfest zu machen.
Realteilung:
Die Realteilung bei Immobilien beschreibt die Aufteilung eines Grundstücks oder einer Immobilie unter mehreren Miteigentümern. Anders als bei der Teilung in ideelle Anteile werden hier die tatsächlichen Flächen und Gebäudeteile aufgeteilt, sodass jeder Miteigentümer einen bestimmten Teil der Immobilie als Alleineigentum führt. Eine Realteilung wird beispielsweise durchgeführt, wenn mehrere Miteigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes ihre Anteile aufteilen möchten, um diese separat zu verkaufen oder zu nutzen. Auch bei Erbfällen kann eine Realteilung in Betracht kommen, wenn die Erben das geerbte Grundstück oder Gebäude unter sich aufteilen möchten.
Rendite:
Bei der Rendite handelt es sich um eine Kennzahl, die die Entwicklung eines Geldbetrags in einem bestimmten Zeitraum beschreibt. Die Rendite beziffert die Ertragskraft der jeweiligen Kapitalanlage. Der Prozentwert beschreibt, wieviel ausgezahltes Kapital im Verhältnis zum eingesetzten Kapital steht. Die Nettorendite berücksichtigt bereits Steuern und die Inflation.
Resilienz:
Resilienz bedeutet Anpassungs- oder Widerstandsfähigkeit. Damit ist die Fähigkeit gemeint, sich auf Herausforderungen vorzubereiten und adäquat zu reagieren. In der Immobilienwirtschaft bezieht sich die Resilienz auf die Fähigkeit einer Immobilie oder eines Immobilien-Portfolios, sich auf faire und nachhaltige Weise an Veränderungen anzupassen. Weil der Klimawandel die Wetterverhältnisse weltweit beeinflusst, nehmen die sozialen und ökologischen Herausforderungen in puncto Umfang, Häufigkeit und Kosten zu. Die Herausforderungen des Klimawandels bieten jedoch auch bedeutende Chancen für Organisationen, die sich für Klima-Resilienz sowie anpassungsfähige Lösungen einsetzen.
Richtwert:
Ein besonders bekannter Richtwert im Immobiliensektor ist der sogenannte Bodenrichtwert. Dieser hilft z.B. bei der Ermittlung des Wertes eines Objekts. Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte (diese sind Ausschüsse gibt es im gesamten Bundesgebiet) führt amtliche Kaufpreissammlungen, die als Grundlage dienen.