Aktueller Hinweis zu unseren Auktionen

Aktuell gelten für den Zutritt zum Auktionssaal keine besondere Bedingungen.

Sie können Gebote telefonisch, mittels schriftlicher Bietungsaufträge oder über das Internet in unserem Bieterportal abzugeben.

In jedem Fall empfehlen wir frühzeitig die telefonische Teilnahme als Bieter zu vereinbaren.

Diese Formen der Gebotsabgabe sind erprobt und stellen keine Notlösung dar. Die Auktionen werden  per Livestream ins Internet übertragen.

Ab sofort kann die Sicherheitsleistung (Bietungssicherheit/Kaufpreiszahlung) in der Auktion nicht mehr in bar geleistet werden.

Sofern Sie persönlich auf ein oder mehrere Objekte bieten möchten, können Sie sich, bei Abgabe eines Mindestgebotes, von der Bietungssicherheit (und eine verlängerte Kaufpreisbelegungsfrist) befreien lassen und mit uns darüber eine Vereinbarung treffen.

Sie benötigen für die Hinterlegung einen Verrechnungsscheck eines inländischen Kreditinstitutes oder einen Landeszentralbankscheck.

Legitimation:
Sie benötigen zur Legitimation einen Personalausweis oder Pass und beim Erwerb für eine juristische Person einen aktuellen Handelsregisterauszug und zusätzlich einen Transparenzregisterauszug. Bitte beachten Sie die ab 01.08.2021 geltenden, erhöhten Anforderungen des Geldwäschegesetzes.

Hinweis des Auktionshauses für seine Kunden: Das Transparenzregister ist ein Vollregister, daher müssen künftig alle Meldepflichtigen alle Daten zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung bringen. Erleichterungen entfallen erstazlos.

Werden die formalen Anforderungen nicht erfüllt, darf der Notar den Kaufvertrag nicht beurkunden!

DEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG