WICHTIGER AUKTIONSHINWEIS

Aktuell gelten für den Zutritt zum Auktionssaal keine besondere Bedingungen.

Sie können Gebote telefonisch, mittels schriftlicher Bietungsaufträge oder über das Internet in unserem Bieterportal abzugeben.

In jedem Fall empfehlen wir frühzeitig die telefonische Teilnahme als Bieter zu vereinbaren.

Ab sofort kann die Sicherheitsleistung (Bietungssicherheit/Kaufpreiszahlung) in der Auktion nicht mehr in bar geleistet werden.

Sofern Sie persönlich auf ein oder mehrere Objekte bieten möchten, können Sie sich, bei Abgabe eines Mindestgebotes, von der Bietungssicherheit befreien lassen und mit uns darüber eine Vereinbarung treffen. In diesem Fall gilt auch eine verlängerte Kaufpreisbelegung.

Objektaufruf: Die Objekte werden der Reihe nach aufgerufen und zunächst die objektspezifischen Daten verlesen (ausgelobt). Dann werden die jeweils abgedruckten Mindestgebote aufgerufen und um Abgabe höherer Gebote (per Handzeichen mit Bieterkarte) im Rahmen der von uns festgelegten Steigerungsraten gebeten. Der Meistbietende erhält mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag.

Die Bieterkarte erhalten Sie am Infostand vor dem Auktionssaal. Hier können Sie sich legitimieren und weitere Informationen einholen.

Legitimation:
Sie benötigen zur Legitimation einen Personalausweis oder Pass und beim Erwerb für eine juristische Person einen aktuellen Handelsregisterauszug und zusätzlich einen Transparenzregisterauszug. Bitte beachten Sie die ab 01.08.2021 geltenden, erhöhten Anforderungen des Geldwäschegesetzes.

Hinweis des Auktionshauses für seine Kunden: Das Transparenzregister ist ein Vollregister, daher müssen künftig alle Meldepflichtigen alle Daten zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung bringen. Erleichterungen entfallen ersatzlos.

Werden die formalen Anforderungen nicht erfüllt, darf der Notar den Kaufvertrag nicht beurkunden!

DEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG