Glossar Immobilien der Deutschen Grundstücksauktionen AG
G
Gebäudewertermittlung:
Ein normiertes Verfahren, welches genau durch Rechtsvorschriften geregelt ist, bestimmt den aktuellen Mark- oder Verkehrswert einer Immobilie.
Geldwäschegesetz:
Ein Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der risikobasierte Ansatz, der bereits wesentliches Merkmal der dritten Geldwäscherichtlinie und deren Umsetzungsgesetzes war, erweitert. Den nach dem GwG sog. Verpflichteten kommt eine Reihe von Aufgaben zu.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter:
https://www.dga-ag.de/immobilie-ersteigern/formelles-rund-um-die-auktion.html
oder
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/
Geltungsbereich:
Rechtsgrundlage für den Inhalt des Bebauungsplanes ist § 9 Baugesetzbuch, der in einem abschließenden Katalog diejenigen Inhalte aufführt, die durch den Bebauungsplan geregelt werden können (sogenannte planungsrechtliche Festsetzungen). Abschließend bedeutet, dass darüber hinaus im Bebauungsplan keine Regelungen getroffen werden dürfen, so sinnvoll oder wünschenswert sie sein mögen.
Wichtigste Ergänzungen zum BauGB sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzungsmöglichkeiten abgegrenzt werden, sowie die Planzeichenverordnung (PlanZVO), durch die eine Vereinheitlichung bei der Ausarbeitung der Bauleitpläne und der Darstellung des Planinhaltes gesichert ist.
Gemeinschaftseigentum:
Diese Begrifflichkeit meint das von allen Wohnungseignern gemeinsam in Stand gehaltene und verwaltete Eigentum. Beispielhaft seien hier Dach, Fenster und Treppenhaus genannt. Meistens wird ein professioneller Hausverwalter von der Eigentümergemeinschaft beauftragt, der das Management des Gemeinschaftseigentum übernimmt.
Green Building:
Green Building (grünes Gebäude) bezeichnet Gebäude, die im Sinne der Nachhaltigkeit entwickelt wurden. Dieses Konzept wird bei der Planung, der Konstruktion, beim Betrieb und der Wartung berücksichtigt. Dabei steht die Ressourcen-Effizienz hinsichtlich Energie, Wasser und Material im Fokus. Zudem sollen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt reduziert werden. Gleichzeitig wird auf die Wohn- und Arbeitsqualität der Bewohner oder Arbeitnehmer im Gebäude geachtet. Auch die gezielte Integration in die Umgebung spielt beim Betrieb und dem Bau eine wichtige Rolle. Unter Green Buildings fallen beispielsweise Solar-, Niedrig-Energie-, Passiv- oder Null-Energiehäuser.
GRESB-Rating:
GRESB ist das führende Bewertungssystem, um die Nachhaltigkeits-Performance von Immobilienunternehmen und Immobilienfonds zu messen. Der sogenannte GRESB-Score, erhöht die Transparenz der Immobilienbranche und entsteht durch die Einbeziehung von sieben unterschiedlichen Aspekten. Der GRESB-Score liegt zwischen einem Wert von 0 und 100. Die Kennzahl wird in folgende drei Teilergebnisse unterteilt: Soziale, ökologische, und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.
Großhaushalt:
Zu den Großhaushalten zählen Wohnungen mit mehr als sieben Zimmern. Voraussetzung dafür ist, dass sie keine eigenständigen Teilbereiche wie Sanitäranlagen oder Kleinküchen in den jeweiligen Zimmern aufweisen.
Grundstücksfläche:
Die Grundstücksfläche wird in Quadratmetern gemessen und gibt die Gesamtgröße eines Grundstücks an. In der Land- und Forstwirtschaft gibt es noch Bodenrichtwerte und Bodenzahl.
Grundsteuer:
Als Grundsteuer bezeichnet man eine Steuer auf Grundeigentum. Die Berechnung erfolgt über die Parameter Einheitswert, Grundsteuermesszahl und eine von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesatz. Allerdings wurde diese Steuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung soll bis Ende 2019 geklärt sein.
Gutachterausschuss:
Sammelt und stellt aktuelle Daten aus dem Immobilienmarkt sicher.
H
Hausrecht:
Hat der Vermieter die Wohnung dem Mieter übergeben, bestimmt allein der Mieter, wer die Wohnung betreten darf. Der Mieter hat das alleinige Hausrecht. Er hat das Recht, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden. Der Vermieter darf die Wohnung hingegen nicht ohne konkreten Anlass und ohne Vorankündigung inspizieren – und schon gar nicht in Abwesenheit des Mieters. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Allerdings hat der Vermieter das Recht, in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren die Wohnung zu besichtigen. Dazu muss er aber die Zustimmung des Mieters einholen und den Besichtigungstermin rechtzeitig ankündigen.
Hausanschlusskosten:
Die Hausanschlusskosten beschreiben bei Neubauten den Kostenfaktor, der mit der Erschließung des Baulandes einhergeht. Die Hausanschlusskosten betreffen in Abgrenzung zu den Erschließungskosten den Aufwand der Kommune für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz. Der relevante Anschluss reicht vom Haus bis zum öffentlichen Netz. Hausanschlusskosten entstehen bei einem Neubau oder noch nicht durchgeführtem Anschluss an Kanalisation und Versorgungsnetz.
Hausgeldabrechnung:
Bei der Hausgeldabrechnung handelt es sich um eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben. Die Jahresabrechnung saldiert beide Kostenpunkte. Der Verwaltung einer Immobilie erstellt einmal pro Jahr die Hausgeldabrechnung, bevor die Prüfung in der Eigentümerversammlung erfolgt.
Hausordnung:
Bei der Hausordnung handelt es sich um Vorschriften, die den Umgang der Bewohner einer Immobilie miteinander regeln. Zentrale Regelung der Hausordnung ist die Verpflichtung zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme, um ein reibungsvolles Zusammenleben in der Immobilie zu gewährleisten. Der Beschluss der Hausordnung erfolgt durch die Eigentümerversammlung.
Hausratsversicherung:
Die Hausratsversicherung ist eine Versicherung, die die Bewohner einer Immobilie schützt. Inbegriffen sind Schäden an Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen, die beispielsweise durch Einbrüche, Stürme oder Brände verursacht werden.
Hausverwalter:
Der Hausverwalter übernimmt im Auftrag des Vermieters die Abwicklung aller vereinbarten Angelegenheiten, die die konkrete Immobilie betreffen.
Hauptvertrag:
Der Hauptvertrag stellt einen Kauf- oder Mietvertrag dar und prägt die Beziehung zwischen Immobilienmakler sowie Käufer bzw. Verkäufer. Beim Abschluss des Hauptvertrags entsteht der Provisionsanspruch, sofern ein wirksamer Maklervertrag vorliegt. Der rechtswirksame Vertragsschluss beim Hauptvertrag ist somit notwendig, damit ein Anspruch aus dem Maklervertrag entsteht.
Heizgradtage:
Bei den Heizgradtagen handelt es sich um eine Kennzahl, mit deren Hilfe die klimatischen Eigenschaften einer Immobilie verglichen werden können. Mit den Heizgradtagen kann der Heizungsbetrieb geprüft und kontrolliert werden. Die Heizgradtage werden auch als Gradtagzahl oder Heizgradtag beschrieben.
Herrenhaus:
Das Herrenhaus ist eine bestimmte Art von Gebäude, die über großzügige Räumlichkeiten verfügt. Das Herrenhaus ist kleiner als ein Schloss und umfasst weitläufige Außenanlagen. Früher bewohnten Adelige und Großgrundbesitzer die Herrenhäuser.
Herstellungskosten:
Bei den Herstellungskosten handelt es sich um alle Kosten, die beim Neubau des Gebäudes anfallen. Dies umfasst die Kosten für das Grundstück sowie die Erschließungs- und Baunebenkosten.
Hypothek:
Ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht auf einem Grundstück. Es dient den Gläubigern zur Sicherung ihrer Forderungen gegenüber dem Grundeigentümer.
I
Immobilien:
In Abgrenzung zu den beweglichen Sachen des bürgerlichen Rechts handelt es sich bei der Immobilie um eine Sache, die nicht beweglich ist. Dies bedeutet, dass die Sache nicht vom Ort weggeschafft werden kann. Eine Unterteilung nach der Motivation des Kaufs erfolgt in Rendite- oder Anlageimmobilien. Zudem gibt es Bestandsimmobilien und sogenannte Neubauten.
Immobilienbewertung:
Einer Immobilienbewertung liegt die Frage zugrunde, welchen Wert die konkrete Immobilie hat. Bei einem Kauf oder Verkauf von Immobilien erfolgt eine Ermittlung des jeweiligen Marktwertes, um fundierte Verhandlungen führen zu können. Bei rechtlichen Streitigkeiten dienen Gutachten zur Immobilienbewertung. Ebenfalls kommt die Immobilienbewertung bei der Bilanzierung oder Besteuerung zum Einsatz. Zudem greifen Versicherungen auf derartige Bewertungsverfahren zurück.
Immobilienfonds:
Eine gemeinschaftliche Kapitalanlage in Liegenschaften, die von einer Fondsleistung nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird.
Immobiliengutachter:
Immobiliengutachter können den Zustand einer Bestandsimmobilie beurteilen und den realen Marktwert ermitteln. So können Immobilienkäufer einen guten Einblick in ihr Wunschobjekt bekommen und können zudem ihr Wissen bei der Verhandlungsbasis stärken.
Immobilienrente:
Bei einer Immobilienrente handelt es sich um den Fall, dass Verkäufer und Käufer der Immobilie individualvertraglich festlegen, dass anstelle eines Kaufpreises eine regelmäßige Rente an den Verkäufer gezahlt werden soll. Für den Käufer ergibt sich der Vorteil, dass die Finanzierung nicht vollständig auf einmal erforderlich ist. Der Verkäufer profitiert von einer langfristigen Altersvorsorge.
Indexklausel:
Indexklauseln sind nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird. Die Indexklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach die Anpassung des Mietzinses an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen einem Index folgt.
Indexmiete:
Die Indexmiete beschreibt eine variable Miete nach § 557b BGB. Demnach richtet sich die Miete nach den Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Wenn die Preise steigen, wird die Indexmiete angehoben. Die Vertragsparteien können im Mietvertrag eine Indexmiete festlegen, sodass eine jährliche Erhöhung der Miete automatisch eintritt. Eine Erhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht mehr möglich, eine Umlegung von Kosten für die Modernisierung ist nicht erlaubt, sofern keine zwingende, gesetzliche Vorschrift existiert.
Innenprovision:
Die Provision ist ein zu zahlender Anteil des Verkaufspreises an den Immobilienmakler. Wenn die Provision vom Verkäufer einer Immobilie gezahlt wird, handelt es sich um eine Innenprovision. Die Zahlung durch den Käufer wird als Außenprovision bezeichnet.
Instandhaltungsquote:
Bei der Instandhaltungsquote handelt es sich um das Verhältnis der summierten Kosten für die Instandhaltung und der Jahresnettomiete. Kosten für die Instandhaltung umfassen alle Aufwendungen, die darauf abzielen, die Entstehung von Mängeln an der Immobilie präventiv zu vermeiden.
Instandhaltungsrücklage: (jetzt neu siehe bitte auch Erhatlungsrücklage
(§19 Abs. 2 Nr. 4 WEG)
Instandhaltungsrücklagen kommen bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor. Diese Rücklagen dienen der Instandhaltung des Gebäudes, sodass die Kosten für größere Reparaturen getragen werden können. Die Instandhaltungsrücklagen bezwecken den Schutz des Eigentümers vor unvorhersehbaren Ausgaben. Der Beschluss für derartige Rücklagen erfolgt auf der Eigentümerversammlung.
Instandsetzungsquote:
Die Instandsetzungsquote beziffert das Verhältnis der Kosten für die Instandsetzung und der jährlichen Nettomiete. Die Instandsetzungskosten umfassen alle Aufwendungen, die zur Mängelbeseitigung getätigt werden.
Internetauktion:
Der Begriff Internetauktion beschreibt eine Versteigerungsvariante, die im Web durchgeführt wird. Es gibt drei unterschiedliche Onlineauktionen Auf der einen Seite die Präsenzauktion, die im Internet angekündigt wird und Vorgebote von registrierten Nutzern akzeptiert und auf der anderen Seite die online live übertragene Versteigerung. Eine weitere Form der Internetauktion ist eine online Terminauktion. Hier werden die Positionen innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitrahmens versteigert.
Investition:
Investitionen sollen den Wert einer Immobilie erhöhen. In Abgrenzung zur Instandhaltung und Instandsetzung handelt es sich bei Investitionen um wertorientierte Ausgaben, die weitergehende Perspektiven für die jeweilige Immobilie schaffen.