Vom Zuschlag in der Auktion bis zur erfolgreichen Vertragsabwicklung - wichtige formelle Informationen für Mit- und Meistbietende

Glückwunsch! Wenn Sie als Meistbietender erfolgreich die Immobilie Ihrer Wahl über eine unserer Auktionen und die verschiedenen Mitbietungsmöglichkeiten  ersteigert haben, sind Sie fast am Ziel. Damit Ihr Wunschobjekt nach Zuschlag an Sie schnellstmöglich in Ihr Eigentum übergeht, gilt es noch die Kosten der Auktion zu begleichen (vgl. Spalte links) sowie einige wenige formelle und rechtliche Themen zu beachten und einzuhalten. 

Was Sie als Meistbietender wissen müssen...


Legitimation

Bitte bringen Sie Personalausweis, beglaubigten Handelsregisterauszug samt Gesellschafterliste und das steuerliche Identifikationsmerkmal (§139 AO) zur Auktion mit.

Geldwäschegesetz

Seit Sommer 2017 gelten strengere Vorschriften! Es ist immer der wirtschaftlich Berechtigte (WB) zu identifizieren. Beachten Sie bitte die verschärften Regelungen. Es wird zwingend ein Auszug aus dem Transparenzregister benötigt.

Bietungssicherheit und Kaufpreis

Der Meistbietende muss eine Bietungssicherheit hinterlegen.  Lesen Sie dazu bitte auch unsere Versteigerungsrichtlinien Ziffer II 1.2, 1.3). Der Restkaufpreis ist zwei Monate nach Zuschlag zu hinterlegen. Durch eine Gebotsabgabe im Vorfeld der Auktion erfolgt die Befreiung von der Pflicht zur Hinterlegung einer Bietungssicherheit.

Auktionsaufgeld

Am Tag der Auktion ist ein Aufgeld (Honorar) zu zahlen. Die Höhe ist abhängig vom Zuschlagspreis (Kaufpreis). Das Aufgeld ist mit Zuschlag fällig und zahlbar.

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbssteuer fällig. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Notarkosten

Kosten und Auslagen des Notars sind durch den Käufer unverzüglich zu begleichen.


Informieren Sie sich hier bitte noch im Detail

Legitimation

Legitimation

Die Notare unserer Auktionen sind verpflichtet, die Identität des Meistbietenden zu prüfen. Bitte bringen Sie daher als Privatperson zur Auktion Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Falls der Meistbietende ein Unternehmen ist, benötigt der Notar den beglaubigten Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste und das steuerliche Identitätsmerkmal (§ 139 AO), um die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen zu können. Beachten Sie als Mit- und Meistbietende unserer Auktionen auch in diesem Zusammenhang bitte die nachfolgenden Hinweise zum Geldwäschegesetz.

Geldwäschegesetz

Seit Sommer 2017 gelten strengere Vorschriften des Gesetzgebers! Das neue Geldwäschegesetz von 2017  hat die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung maßgeblich angehoben. Das neue Geldwäschegesetz  (GwG) verlangt, den wirtschaftlich Berechtigten zweifelsfrei zu identifizieren. So ist die Deutsche Grundstücksauktionen AG aufgrund Ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet, das GwG und die entsprechenden geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. 

Nachfolgend sind einige Informationen zum Geldwäschegesetz zu finden, die alle Kunden betreffen, die auf unseren Immobilienauktionen Objekte ersteigern möchten. Zu den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gehört insbesondere die Identitätsfeststellung des Erstehers (Käufer) einer Immobilie durch Erheben von Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität sowie deren Überprüfung. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Handelt es sich bei dem Ersteher um eine natürliche Person, erfolgt die Identifizierung üblicherweise durch einen gültigen amtlichen Pass oder Personalausweis. Die Vorlage eines Führerscheins ist nicht ausreichend.
  • Handelt es sich bei dem Ersteher um eine juristische Person, sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Das sind die natürlichen Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder die mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.

Dies ist ein normaler Vorgang, der uns gesetzlich durch das Geldwäschegesetz auferlegt wurde und bei dem unsere Kunden, die Ersteher (Käufer) einer Immobilie sind, eine Mitwirkungspflicht haben. Wir weisen darauf hin, dass wir die erhobenen Daten mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen.

Auch bei der Abgabe von schriftlichen und/oder telefonischen Geboten  sind wir aufgefordert, die Identität des Bieters festzustellen. Außerdem verpflichtet das neue Geldwäschegesetz die Notare im Rahmen der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen (vgl. Abschnitt 4) den bzw. die jeweils wirtschaftlich Berechtigten an dem Geschäft zu ermitteln und dies intern zu dokumentieren. Wird die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten verweigert, kann die Beurkundung durch den Notar nicht erfolgen. Für die Abwicklung des Kaufvertrages benötigt der Notar außerdem Ihre Steueridentifikationsnummer. 

Sind die Begriffe des Geldwäschegesetzes nach wie vor Böhmische Dörfer für Sie? Detaillierte Informationen zum Geldwäschegesetz finden Sie im Gesetzestext oder Sie wenden sich an die beurkundenden Notare. Abhilfe leistet eventuell das Glossar zum Geldwäschegesetz unten im Downloadcenter. 

Übergang von Nutzen und Lasten

Wenn Sie sich als Meistbietender bei der Ersteigerung eines Objekts auf einer unserer Auktionen durchgesetzt und den Kaufpreis vollständig hinterlegt haben (vgl. 2.), gehen, soweit im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, zum Monatsersten des Folgemonats der Auktion Nutzen und Lasten auf Sie als Ersteher (Käufer) über.

Hinweise der Notare zur Beurkundung

Herr Martin Heidemann ist auf den Berliner Auktionen der Deutschen Grundstücksauktionen AG der beurkundende Notar. Er weist formell auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, die zur Beurkundung des Zuschlags an den Meistbietenden führen:

„Bei der Versteigerung von Immobilien sind das Meistgebot und der Zuschlag beurkundungsbedürftig. Der Kaufvertrag und die Zuschlagsurkunde (Muster, PDF, 235 kB) bilden zusammen mit dem vor der Abgabe des Meistgebotes in Anwesenheit des jeweils mit der Beurkundung betrauten Notars verlesenen „Auslobungstext“ und den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (PDF, 392 kB) den rechtlich maßgeblichen `Vertrags`-Text, der Ihrem Meistgebot zu Grunde liegt.“

Bei Rückfragen zum Inhalt und zur Ausgestaltung des durch Gebot und Zuschlag nach Beurkundung zu Stande kommenden Rechtsgeschäfts wenden Sie sich bitte an den zuständigen Notar direkt. Hier sind seine Kontaktdaten:

Notar Martin Heidemann
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin

Tel.: +49 (30) 88 44 99 0

E-Mail: info@h-drn.de
Internet: www.heidemann-drnast.de 

Downloadcenter: Vertragsmuster, Mindestgebot, Versteigerungsbedingungen, FAQ zum neuen Geldwäschegesetz

Ein allgemeiner Mustertext für den nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Kaufvertrag sowie eine Vorlage des Mindestgebots, die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen und Fragen & Antworten zum Geldwäschegesetz stehen für Sie nachfolgend zum Download bereit. Ebenfalls für Käufer die wichtigen Erläuterungen der Notare:

Kaufvertrag (Muster) PDF 235 KB
Mindestgebot (Muster) PDF   26 KB
Allgemeine Versteigerungsbedingungen  PDF 392 KB
Erläuterungen der Notare PDF 101 KB
Fragen und Antworten zum neuen Geldwäschegesetz und Transparenzregister  PDF 168 KB
Informationsbroschüre PDF 900 KB