Immobilien anbieten. Immobilien versteigern. So funktioniert’s mit unseren Auktionen!

Sie möchten Ihre Immobilie über unsere Auktionen verkaufen? Sie haben sich bereits über unsere umfangreichen, kostenlosen Dienstleistungen rund um Auktionen von Immobilien und die vielen Vorteile von Immobilien Versteigerungen für Immobilienverkäufer informiert? Ausführliche Informationen sowie alle Vorteile eines Verkaufs Ihrer Immobilie über Deutschlands Marktführer für Immobilienauktionen erfahren Sie außerdem in unserer ausführlichen Informationsbroschüre. Bitte beachten Sie: Unsere Auktionen sind keine Zwangsversteigerungen. Wir führen Immobilienversteigerungen ausschließlich auf freiwilliger Basis im Auftrag des Immobilieneigentümers durch.

In rund 4 Video-Minuten erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie über Auktionen versteigern können

In nur 6 Wochen vom Angebot einer Immobilie bis zum Verkauf zum Höchstpreis

Nachfolgend informieren wir Sie, wie Sie Ihr Objekt konkret anbieten und Ihre Immobilie auf unseren Auktionen innerhalb von nur sechs Wochen versteigern lassen können. Übrigens: Die Deutsche Grundstückauktionen AG kümmert sich um den „Papierkram“ und unterstützt Sie bei den Formalitäten zur Ermittlung des Immobilienwerts. Lesen Sie bitte auch, worauf Sie grundsätzlich bei der Immobilienwertermittlung achten sollten.

1. Immobilie anbieten: Nutzen Sie mit wenigen Klicks die kostenlose Immobilienbewertung ober auf dieser Seite

Für die Ersteinschätzung und Vorabbewertung Ihrer Immobilie reicht es völlig aus, wenn Sie unsere kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung nutzen und im Anschluss weitere relevante Unterlagen online zur Verfügung stellen. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung führt Sie mühelos und in Ihrem eigenen Tempo durch diesen Prozess.

2. Wir ermitteln ein marktgerechtes und steigerungsfähiges Auktionslimit Ihrer Immobilie

Ein mehrköpfiges, erfahrenes Fachgremium der Auktionatoren der DGA  berät kostenlos drüber, wie ihre Immobilie bewertet werden könnte. Ihre Angaben bei der kostenlosen Immobilienbewertung nehmen wir zunächst zur Grundlage, um vorbehaltlich einer nachfolgenden Besichtigung zu prüfen, bei welcher Größenordnung ein etwaiges „Mindestgebot“ für unsere Auktionen liegen könnte. Wir analysieren dabei Objektdetails, bewerten die Marktlage und kommen innerhalb kürzester Zeit zu einer ersten Einschätzung des Immobilienwerts. Die Einschätzung des Werts Ihrer Immobilie im Marktvergleich erfolgt persönlich durch unsere erfahrenen Experten – wir nutzen keine Algorithmen bzw. automatisierte Vergleichsverfahren.

3. Wir informieren Sie persönlich über den geschätzten Wert Ihrer Immobilie

Ein Immobilienexperte der DGA kontaktiert Sie persönlich und informiert Sie über den geschätzten Wert Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung und anderer Objekte und das mögliche Mindestgebot für unsere Auktionen. Diese grobe Voreinschätzung teilen wir Ihnen mit, um festzustellen, ob unsere Verkaufspreisvorstellungen mit Ihren Vorstellungen weitgehend übereinstimmen.

4. Wir besuchen Sie und besichtigen Ihre Immobilie

Falls Sie mit unserer Bewertung Ihrer Immobilie einverstanden sind, wird ein Mitarbeiter unseres Auktionshauses Sie besuchen und Ihr Objekt kurzfristig besichtigen. Die Besichtigung sowie unsere Beratung im Vorfeld der Auktionen sind für Sie natürlich auch dann kostenfrei, wenn Sie später keinen Auftrag erteilen, Ihr Objekt auf unseren Auktionen zu versteigern.

5. Wir versteigern Ihre Immobilie in unseren Auktionen zum Höchstpreis

Nach der Besichtigung besprechen wir mit Ihnen als Verkäufer, welches marktgerechte und steigerungsfähiges Mindestgebot (Startpreis) die größten Erfolgschancen hat. Sie erteilen uns anschließend den verbindlichen Auftrag, Ihr Objekt auf einer Auktion zu versteigern. Die Deutsche Grundstücksauktionen AG und ihre fünf Tochterunternehmen führen jährlich über 50 Live-Auktionen und Internet Auktionen durch, auf denen wir zurzeit etwa 2.000 Immobilien versteigern. Die einzelnen Auktionstage unserer Häuser zählen rund 200 bis 300 Besucher täglich. Die Durchschnittsverkaufsquote unserer Auktionshäuser liegt bei über 85 % der im Auktionskatalog oder im Internet angebotenen Objekte. Hinweis: Alle Auktionen sind öffentlich – das heißt: Jede Person kann direkt im Saal, per Telefon, Internetgebot oder schriftlichem Festgebot mitbieten.

Wer als Meistbietender bei unseren Auktionen das höchste Gebot abgibt und mit dem dritten Hammerschlag (§ 156 BGB) den Zuschlag des Auktionators erhält, erwirbt schließlich Ihre Immobilie. Mit dem Zuschlag an den Meistbietenden durch unsere Auktionatoren sind die „materiellrechtlichen Bedingungen“ des Kaufvertrages verbindlich festgelegt. Nach Zuschlagserteilung erfolgt umgehend an Ort und Stelle die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages (PDF, 669 kB). Die protokollführenden Notare überwachen die gesamte Vertragsabwicklung. Die Kosten des Kaufvertrages trägt, wie marktüblich, allein der Käufer der Immobilie. 

Übrigens: Wir unterhalten als Auktionshaus eine eigene Abteilung „Vertragsmanagement", die sich in Zusammenarbeit mit den Notaren um die rechtzeitige Zahlung der Kaufpreise und die behördlichen Genehmigungen bemüht. Das Team sorgt für eine schnelle Kaufvertragsabwicklung, die besonders den Verkäufern von Immobilien zugutekommt.

Kosten für Immobilienverkäufer

Immobilieneigentümern entstehen erst dann Kosten, wenn die Immobilie erfolgreich versteigert wurde und ein Kaufvertrag (wie unter 5. beschrieben) rechtswirksam zustande kommt. Vom Verkäufer ist dabei ein erfolgsabhängig gestaffeltes Honorar zu entrichten. Dieses Honorar wird individuell und abhängig von Art und Wert der angebotenen Immobilie vereinbart. 

Falls Ihr Objekt nach unserer Wertanalyse nicht in unsere Auktionen eingeliefert oder ggf. auf unseren Auktionen nicht versteigert wird, entstehen Ihnen keinerlei Kosten! Nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz der Deutsche Grundstücksauktionen AG aus mehr als 1.200 Auktionen seit mehr als 30 Jahren.