Versteigerung von Immobilien – so läuft eine Auktion bei Deutschlands Marktführer ab

Öffentliche Immobilienauktionen unterliegen klaren gesetzlichen Regeln. Die Versteigerungen von Immobilien sind transparent, rechtssicher und werden durch erfahrene Auktionatoren (siehe Spalte links) durchgeführt. Wir informieren bereits ein Jahr vor den jährlich vier Live Auktionen über die kommenden Termine der Versteigerungen von Immobilien – werfen Sie doch einmal einen Blick in unseren Immobilien Versteigerungskalender .

Wenn Sie sich einen schnellen Überblick über den Ablauf von Immobilienauktionen verschffen möchten, klicken Sie auf das Vorschaubild  des nachfolgendes YouTube-Videos – es zeigt Ihnen in rund vier Minuten, wie faszinierend und spannend die Teilnahme auf einer Immobilienauktion sein kann und wie sich der Weg zur Traumimmobilie über Immobilienversteigerungen leicht realisieren lässt. Zusätzlich lohnt es sich ggf., diesen TV-Beitrag  zu schauen.

Fragen und Antworten rund um den Ablauf einer Immobilienauktion bei Deutschlands führendem Immobilien Auktionshaus

Welche Art von Immobilien werden in einer Auktion angeboten? 
Bei der Deutschen Grundstücksauktionen AG werden im Gegensatz zu Zwangsversteigerungen  und zu Bieterverfahren  nur Immobilien versteigert, die vom Verkäufer freiwillig angeboten werden. Grundprinzip einer Immobilienversteigerung ist der offene und transparente Wettbewerb zwischen Bietern. In den Versteigerungen von Immobilien auf Auktionen werden Immobilenobjekte jeder Art versteigert.

Wer kann mitbieten? 
Als Bieter auf unseren Auktionen können natürliche Personen, ihre bevollmächtigten Vertreter oder bevollmächtigte Vertreter von Gesellschaften, Unternehmen, Stiftungen, Vereinen oder Körperschaften auftreten. 

Auf welche Weise kann man auf der Versteigerung von Immobilien auf Auktionen mitbieten? Hierzu gibt es vier Wege, um auf einer unserer Live Auktionen mitzubieten : persönlich vor Ort, telefonisch mithilfe eines Mitarbeiters eines Auktionshauses, online mithilfe eines Mitarbeiters eines Auktionshauses, schriftlich im Rahmen der Bietschritte auf der Live Auktion oder schriftlich mit einem Festgebot auf der Live Auktion.

Wie läuft die Auktion von Immobilien konkret ab? 
Bei einer Versteigerung von Immobilien werden zunächst die angebotenen Objekte der Reihe nach aufgerufen, die objektspezifischen Daten verlesen (ausgelobt) und die festgelegten Steigerungsraten bekanntgegeben. Die jeweilige Auktion beginnt jeweils beim festgelegten Mindestgebot. Die Auktion endet mit dem verbindlichen Zuschlag an den Meistbietenden. Der Meistbietende erhält bei der Versteigerung von Immobilien den Zuschlag mit dem dritten Hammerschlag ("zum Dritten"). 

Wie geht es nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden weiter? 
Durch Zuschlag des Auktionators in Verbindung mit der anschließenden, umgehenden notariellen Beurkundung umgehend an Ort und Stelle kommt der Kaufvertrag zustande. Denn damit sind die materiellrechtlichen Bedingungen des Kaufvertrages (PDF, 669 kB)  verbindlich festgelegt. Grundlage der Zuschläge sind unsere Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (PDF 392 kB) , beurkundet unter Urkunden­verzeichnis Nr. 1/2023 des Notars Martin Heidemann, Berlin, vom 02.01.2023 . Die Versteigerungsbedingungen sind auch in unseren Katalogen abgedruckt. 

Der Vertrag wird während der Auktion vom Ersteher, dem Auktionator bzw. deren Bevollmächtigten und dem Notar unterschrieben. Die protokollführenden Notare überwachen im Anschluss die gesamte Vertragsabwicklung. Unabhängig davon, unterhält die DGA als Auktionshaus eine eigene Abteilung „Vertragsmanagement", die sich in Zusammenarbeit mit den Notaren um eine schnelle Abwicklung des Kaufvertrags im Sinne des Immobilienkäufers und Immobilenverkäufers kümmert.

Übrigens ...
... die Auktionen sind öffentliche Veranstaltungen, die für jeden Bürger zugänglich sind. Das Hausrecht liegt ausschließlich bei den Auktionatoren (siehe Spalte links), die auch von Fall zu Fall über die Teilnahme von Bietern an der Auktion entscheiden können.  

Vorgehen nach dem Ablauf einer Auktion bei der Deutschen Grundstücksauktionen AG

Wie vorgehen, wenn die Auktion beendet ist

Sie haben bei einer Auktion eine Immobilie ersteigert? Glückwunsch. Nun stellt sich die Frage nach dem weiteren Ablauf. Der Zuschlag bei der Auktion ist der erste Schritt zum Erwerb einer Immobilie; wir erläutern Ihnen die weiteren Schritte – bis zur erfolgreichen Übertragung des Eigentums.

Sicher hinterlegt: Die Unterlagen über die am Kauf beteiligten Parteien

Als Auktionshaus sind wir im Rahmen des Geldwäschegesetzes verpflichtet, die Identität der Käufer von Immobilien zu überprüfen. Dies gilt sowohl für Auktionen vor Ort als auch für schriftliche und telefonische Gebote. Es besteht zudem die gesetzliche Verpflichtung, dass Sie bei der Verifizierung Ihrer Identität mitwirken. Uns ist vorgeschrieben, dass wir die persönlichen Daten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahren. Erst anschließend dürfen wir die gespeicherten Daten löschen.

Mit dem Zuschlag ist ein Vertrag abgeschlossen

Nach der Auktion bedarf es keiner zusätzlichen Vertragsvereinbarungen. Der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer der Immobilie kommt mit dem Zuschlag des Auktionators und der anschließenden Beurkundung durch den Notar zustande. Unsere Fachabteilung, genannt Vertragsmanagement, kümmert sich um die ordnungsgemäße Einhaltung aller Erfordernisse und die anschließenden Vertragsabwicklung im Interesse aller beteiligten Parteien.

Welche finanziellen Aspekte nach der erfolgreichen Auktion relevant sind

Eine Auktion bedeutet immer auch eine finanzielle Investition. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, setzten Sie viel Geld für den Kauf ein. Selbstverständlich wissen Sie, wenn Sie an einer Auktion teilnehmen, dass mit dem Zuschlag Investitionen in beträchtlicher Höhe zu tätigen sind. Die Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie per Auktion entstehen, setzten sich aus dem Kaufpreis, den Nebenkosten und dem Aufgeld zusammen. Gegebenenfalls kommt noch die Grunderwerbssteuer hinzu. Welche Kosten nach der Auktion im Detail auf Sie zukommen und wann diese im Normalfall fällig sind, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Der Kaufpreis

Der Kaufpreis steht im Mittelpunkt jeder Auktion. Schließlich können Sie am Tag der Auktion selbst festlegen, wie hoch der Kaufpreis sein soll. Durch Ihr Gebot können Sie den Kaufpreis maßgeblich beeinflussen.

Die Bietungssicherheit

Zur Sicherheit für uns und den Auktionsablauf wird am Auktionstag eine Bietungssicherheit fällig. Der an uns zu zahlende Betrag ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzulesen. Grundsätzlich beträgt die Bietungssicherheit 10% des Kaufpreises, mindestens aber 2.000 Euro. (Beispiel A: Der Kaufpreis beträgt 2.000 Euro. Sie müssen den vollen Betrag am Auktionstag zahlen. Beispiel B: Der Kaufpreis beträgt bis zu 20.000 Euro. Sie müssen die Bietungssicherheit in Höhe von 2.000 Euro zahlen. Beispiel C: Der Kaufpreis liegt höher als 20.000 Euro, das heißt die 10% Regel gilt. Beträgt der Kaufpreise zum Beispiel 40.000 Euro, müssen Sie eine Bietungssicherheit in Höhe von 4.000 Euro zahlen.

Die Sicherheitsleistung in der Auktion kann nicht mehr in bar geleistet werden. Alternativ kann sie das Auktionshaus bei vorheriger Gebotsabgabe und Vorlage eines Bonitätsnachweises von der Pflicht zur Hinterlegung einer Sicherheit befreien.

Wann wird die Zahlung des Kaufpreises fällig

Die Zahlung des restlichen Kaufpreises wird im Regelfall innerhalb der nächsten vier Wochen fällig. Der Notar übermittelt Ihnen den Kaufvertrag, darin ist auch die Bankverbindung des Notars angegeben. Grundsätzlich findet die Überweisung auf ein sogenanntes Notar-Anderkonto statt. (Der Notar kann selbst nicht über die eingezahlte Summe verfügen, sondern leitet die Summe lediglich weiter.) Das erhöht die Sicherheit für Käufer und Verkäufer.

Welche Nebenkosten fallen an

Zu den Nebenkosten einer Auktion gehören an erster Stelle die Gebühren für den Notar. Schließlich überwachen die zuständigen Notare die gesamte Vertragsabwicklung. Als Käufer der Immobile sind Sie zur Zahlung der Gebühren für den Notar verpflichtet. Dazu gehören sämtliche Kosten und Auslagen des Notars. Der Notar übermittelt Ihnen seine Rechnung in einem gesonderten Brief, in dem die Kosten aufgelistet sind und um Zahlung des Rechnungsbetrags gebeten wird. Sie können am Tag der Auktion gegebenenfalls auf diese Kosten bereits einen Vorschuss leisten.

Weitere Gebühren, die zu den Nebenkosten der Auktion zählen, können bei der Gemeindeverwaltung anfallen, die für ihre Immobilie zuständig ist. Falls die Gemeinde Gebühren verlangt, sollten Sie diese umgehend zahlen. Andernfalls kann die Gemeinde die Eintragung in das Grundbuch ablehnen. Dann scheitert die Eigentumsübertragung daran, dass diese gesetzlich verpflichtend vorgeschriebene Eintragung fehlt.

Das Aufgeld

Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Auktion und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dafür berechnen wir das Aufgeld, auch Courtage genannt. Die Zahlung wird mit dem Zuschlag fällig und zahlbar. Die Höhe des Aufgeldes hängt vom Zuschlagspreis ab und ist degressiv gestaffelt.

Grunderwerbssteuer für Immobilien

Beträgt der Kaufpreis für Ihre Immobilie mehr als 2.500 Euro, ist mit dem Erwerb die Verpflichtung verbunden, die sogenannte Grunderwerbssteuer zu zahlen. Die zuständigen Behörden werden sich zeitnah mit einem Zahlungsbescheid an Sie wenden. Über die Höhe dieser Einmal-Zahlung lassen sich keine allgemeinen Aussagen machen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer für Immobilien variiert je nach Bundesland. Den Steuersatz kann jedes Bundesland selbst festlegen. Der Mindestsatz liegt bei 3,5%, der Höchstsatz bei 6,5%.

Wie und wann wird die Immobilie an den neuen Besitzer übergeben

Sofern im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, findet die Übergabe der Immobilie an Sie am ersten Tag nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises statt. Den Zeitpunkt der Überweisung sollten Sie dabei genauestens im Blick behalten. Falls die Zahlung des restlichen Kaufpreises lediglich einen Tag zu spät ankommt, findet die Übergabe gegebenenfalls einen ganzen Monat später statt. Am Stichtag der Übergabe überreicht Ihnen der Verkäufer den Schlüssel für die Immobilie. Als Auktionshaus begleiten wir Sie bei der vollständigen Abwicklung des Kaufvertrags. Allerdings obliegt die Übergabe von Schlüsseln und wichtigen Dokumenten dem jeweiligen Verkäufer. Folglich treffen Sie den Verkäufer zur Übergabe der Immobilie grundsätzlich persönlich.

Übertragung des Eigentums

Laien verwechseln häufig die Vertragsvereinbarung mit der Übertragung des Eigentums. Im deutschen Rechtssystem gilt ein Prinzip, das zwischen dem Kaufvertrag und der Übertragung des Eigentums unterscheidet. Erst mit der Übergabe der Immobilie werden Sie der Besitzer Ihrer Immobilie. Die tatsächliche Sachherrschaft geht jedoch nicht automatisch mit der Eigentümerstellung einher. Vielmehr braucht es dafür noch einen weiteren Schritt: die Eintragung in das Grundbuch der Gemeinde. Dies dauert in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich lang und erfolgt zwischen drei und neun Monate nach dem Kauf der Immobilie. Sie müssen sich also möglicherweise ein wenig gedulden, bis der letzte Schritt der Vertragsabwicklung abgeschlossen ist.

Übergang von Nutzen und Lasten

Nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erfolgt der Übergang von Nutzen und Lasten einer Immobilie am ersten Tag des nächsten Monats. Ab diesem Termin haben Sie als Käufer der Immobilie alle Nutzen und Lasten. Da Sie vom Nutzen des Objekts profitieren, müssen Sie fortan auch für die laufenden Kosten aufkommen. Ab dem Tag des Übergangs sind Sie zur Zahlung der Kosten verpflichtet. Die Unterlagen dazu stellt Ihnen der Verkäufer der Immobilie fristgerecht zu. Sobald Sie im Grundbuch als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen sind, bekommen Sie die Kostenbescheide direkt zugeschickt.

Unterstützung durch den Marktführer

Uns, der Deutschen Grundstücksauktionen AG, ist es besonders wichtig, dass die Auktion nach Ihren Vorstellungen verläuft. Wir bieten Ihnen vor, während und nach der Auktion unsere Unterstützung an. Falls Sie Unterstützung bei der Abwicklung der Modalitäten im Zusammenhang mit Ihrer ersteigerten Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Verfügung.

Unsere weiteren Lesetipps rund um die Versteigerung von Immobilien auf Auktionen

Informieren Sie sich über die sieben entscheidenden unter den zahlreichen Vorteilen von Immobilienauktionen für Immobilienkäufer. Falls Sie konkretes Interesse haben, an einer unserer nächsten Immobilienauktionen  teilzunehmen, informieren Sie sich bitte auf unserer Webseite Formelles rund um die Auktion über einige wenige formelle und rechtliche Themen und Rahmenbedingungen, die auf unseren Immobilienauktionen zu beachten und einzuhalten sind. 

Schließlich erfahren Sie hier  auch transparent, welche Kosten bei einer Versteigerung von Immobilien auf den Auktionen der Deutsche Grundstücksauktionen AG anfallen. Als Immobilienkäufer sollten Sie schließlich noch wissen, dass das Auktionsaufgeld für unsere Dienstleistungen rund um die Immobilienauktion (u. a. Einschätzung Immobilienwert, Vermarktung und Auktionsdurchführung) direkt mit Zuschlag fällig wird und noch vor Ort zu zahlen ist.