Glossar Immobilien der Deutschen Grundstücksauktionen AG

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Um eine Immobilie in verschiedene Wohneinheiten aufzuteilen, die rechtlich voneinander eindeutig getrennt sind, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Voraussetzung für eine derartige Abgeschlossenheitsbescheinigung ist beispielsweise das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen. Somit muss jede Einheit über einen eigenen und abschließbaren Zugang zum Wohnraum verfügen. Die Aufteilung einer Immobilie in verschiedene Eigentumswohnungen erfolgt dann beim Grundbuchamt. Zwingende Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Abschreibung:
Als Abschreibung bezeichnet man den Betrag, um den Vermögensgegenstände gemindert werden. Bei Wohnimmobilien ist die steuerliche Abschreibung in § 7 Abs. 4 und 5 EstG geregelt. Es wird generell zwischen linearer und degressiver Abschreibung unterschieden. 

Ackerzahl:
Die Ackerzahl ist ein Maßstab zur Kennzeichnung der Qualität von Ackerflächen. Diese Ackerzahl (AZ) ist relevant für die Bewertung von Grundstücken. Je höher die Zahl, desto höher die Ertragsfähigkeit für landwirtschaftliche Zwecke.

Acker:
Ein Acker, auch Feld oder Schlag genannt, ist ein landwirtschaftlich genutzter Boden (Kulturboden), der regelmäßig zum Beispiel mit einem Pflug bearbeitet und mit einer Feldfrucht bestellt wird. Wiesen und Weiden gehören nicht zu den Ackerflächen.

Auflassungsvormerkung/Vormerkung:
Eine Auflassungsvormerkung dient als Sicherung beim Eigentumswechsel. Durch die Vormerkung wird das Risiko bei der Abwicklung von Immobilien- bzw. Grundstücksgeschäften für die Parteien (Käufer/Verkäufer) minimiert. Mittels Eintragung im Grundbuch wird dem künftigen Eigentümer quasi eine abgesicherte Rechtsposition eingeräumt.

Altbau:
Mit Altbau werden vorwiegend vorhandene Gebäude - die vor 1949 entstanden sind - bezeichnet. Altbau meint in der Regel Gebäude, bei denen Kastenfenster und Holzbalkendecken verwendet werden. Ebenfalls charakteristisch für Altbauten sind hohe Decken, Stuck und Dielen- bzw. Parkettböden.

All Risks Yield:
Der All Risks Yield gibt alle Chancen und Risiken, die bei einer Immobilieninvestition auftreten können, wieder. Sie wird entweder direkt aus Sollmiete und Kaufpreis oder indirekt aus aktuellen Immobilientransaktionen und Risiken (Mietausfall, Veränderung des Marktumfeldes) berechnet. 

Angebotspreis:
Der Angebotspreis ist der Preis für eine Immobilie, welcher im Expose für den Markt ausgerufen wird. Für diesen Preis können die Interessenten das Objekt kaufen. Dabei muss der Angebotspreis nicht zwangsläufig mit dem Verkehrswert oder dem tatsächlichen Preis der Immobilie übereinstimmen. Es ist sowohl möglich, dass der Angebotspreis über als auch unter dem Verkehrswert liegt. Allerdings ist es meistens für die Verkäufer nicht empfehlenswert, den Angebotspreis weit über den eigentlichen Verkehrswert der Immobilie anzusetzen, da dies die Zahl der möglichen Interessenten signifikant einschränkt.

 

Altersvorsorge:
Ein bezahltes Haus oder Eigentumswohnung kann eine wichtige Säule der Altersvorsorge sein. Oder anders ausgedrückt: Immobilien sind eine Altersvorsorge, in der man zum jetzigen Zeitpunkt schon wohnen kann. Glaubt man regelmäßigen Umfragen zum Thema Vorsorge fürs Alter, dann kommt die Immobilie in aller Regel auf Platz 1. Es kommt wie so oft bei Immobilien allerdings auf die Lage, Kaufpreis und die Beschaffenheit der jeweiligen Immobilie an.

Anderkonto:
Das Anderkonto wird auch Treuhandanderkonto genannt und ist eine besondere Form des Treuhandkontos. Es gibt eine generelle Unterscheidung zwischen verdeckten und offenen Treuhandkonten. Für gewöhnliche Treuhandkonten gelten keine besonderen juristischen Regeln. Guthaben auf Anderkonten fallen bei einer Zahlungsunfähigkeit des Treuhänders nicht in dessen Vermögensmasse. 

Annuität:
Ein jährlich gleichbleibender anwendbarer Betrag für ein Darlehen oder eine Hypothek. Er setzt sich aus einem laufend abnehmenden Zinssatz und einem laufend zunehmenden Tilgungsanteil zusammen. Ein Ratendarlehen wird gleichmäßig in Raten getilgt. Mit jeder Tilgung sinkt die Belastung für den Darlehensnehmer, weil Zinsen stets nur auf die restliche Schuld bezahlt werden.

Anschaffungskosten:
Die Anschaffungskosten einer Immobilie sind gleichbedeutend mit dem vereinbarten Kaufpreis oder dem Gebot bei einer Versteigerung. Zugleich gehören die Nebenkosten zu den Anschaffungskosten. Dies sind alle Aufwendungen, die für den Abschluss des Kaufvertrags und den Wechsel der Eigentümerschaft anfallen. Zudem müssen die Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. Beispiele für Nebenkosten, die zu den Anschaffungskosten zählen, sind die Notarkosten, die Gebühren für das Grundbuchamt, die steuerlichen Belastungen sowie die Fahrt- und Telefonauslagen.

Architekt:
Um Bauwerke zu planen und auf deren Gestaltung, Technik und Wirtschaftlichkeit in Kombination Rücksicht zu nehmen, werden häufig Architekten eingestellt. Um als Architekt arbeiten zu können, ist in Deutschland ein Hochschulabschluss vorausgesetzt. Der Architekt ist vom Anfang bis zum Ende des Bauprojekts für das Bauvorhaben zuständig und ist ebenfalls für die Koordinierung der Bauprozesse verantwortlich.

Asset Deal:
Beim Asset Deal handelt es sich zuvorderst um den Erwerb eines Unternehmens. Dieser kann im Rahmen eines Asset Deals erfolgen. Dann werden spezifische Güter des Unternehmens an den Käufer übertragen. Dies führt beispielsweise zu einem vollständigen Übergang vom Eigentum an Immobilien.

Asset Management:
Das Asset Management ist die Vermögensverwaltung. Diese Finanzdienstleistung kann sich auch auf Immobilien erstrecken. Das Ziel des Asset Managements ist die Wertsteigerung der Immobilien. Der Asset Manager kann Entscheidungen hinsichtlich der Anlageimmobilien eigenständig treffen.

Aufzugskosten:
Vor allem in Mehrfamilienhäusern, die viele Stockwerke umfassen, sind Aufzüge praktisch. Wenn es sich um eine Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Eigentümern handelt, kann eine Instandhaltungsrücklage gebildet werden, womit die Reparatur des Aufzugs sichergestellt wird.

Aufgeld:
Das Aufgeld ist die Verkaufsprovision, die man als Käufer zusätzlich zum Zuschlag an das Unternehmen zahlen muss.

Auktion:
Eine periodische Form der Marktveranstaltung, bei der die versteigerte Ware an den Höchstbietenden oder Meistbietenden veräußert wird. Auktionen kommen in vielen Variationen vor und mit den unterschiedlichsten Auktionsgütern. Bekannt sind Kunstauktionen und Internetauktionen und die Auktionen von Immobilien.

Auktionator:
Ein Auktionator leitet eine Auktion/Versteigerung. Zu seinen Aufgaben zählen, die Objektkatalognummern in der richtigen Anordnung aufzurufen, Gebote entgegenzunehmen und beim Erreichen des Maximalgebotes den Zuschlag zu erteilen.

Ausstattung:
Einerseits wird der Begriff Ausstattung für die Qualität der Baumaßnahmen bzw. der Bauweise verwendet und andererseits findet der Begriff im Einrichtungsbereich des Hauses Verwendung. Beispiel für die Ausstattung einer Immobilie: Terrasse, Balkon, und Garage. Auch eine modernisierte Heizungsanlage ist ein wichtiges Ausstattungselement eines Wohnhauses, das starke Auswirkungen auf den Kauf- bzw. Verkaufspreis haben kann.

Außenbereich:
Ein direkt zugänglicher Außenbereich ist ein beliebtes Merkmal bei der Wohnungssuche. Dazu zählen z.B. ein Balkon, ein Garten, ein Dachgarten oder eine Terrasse. Der Zugang sollte so einfach wie möglich und schwellenlos erreichbar sein.

Auszug:
Im Mietvertrag sollte festgelegt werden, bis wann der Mieter die Wohnung am letzten Tag räumen muss und auf welche Art und Weise die Schlüsselübergabe stattfindet. Empfehlenswertes Auszugsdatum ist der letzte Tag des Monats. So haben die Mieter genügend Zeit für die Endreinigung und die Kontrolle der Wohnung, bevor der neue Mieter im Anschluss einzieht. Vorher sollte mit dem Vermieter besprochen werden, wie die Wohnung hinterlassen wird (beispielsweise besenrein).

B

Barrierefrei:
Barrierefrei sind alle baulichen Maßnahmen und Gebäude, die dabei helfen sollen, Menschen mit Einschränkungen unterschiedlicher Art das Leben zu erleichtern und deren Lebensumstände signifikant zu verbessern. Hindernisse werden vermieden und Alltagshilfen in die bauliche Substanz integriert. Bei der Errichtung von barrierefreien Gebäuden liegt der Fokus auf Komfort und Sicherheit der Betroffenen.

Bietschritte:
Vor einer Versteigerung werden Bietschritte bestimmt. Dies ist eine feste Summe, die sich ab einem bestimmten Gebotspreis erhöht, um die Auktion effektiv voranzubringen. Erfahrungsgemäß erhöhen sich die Bietschritte, je höher ein Gebot vorliegt.

Bauabnahme:
Bei der Bauabnahme handelt es sich um eine wichtige Phase des Bauvorhabens. Diese stellt den Abschluss des Projekts dar. Mit der Bauabnahme geht das Eigentum an den Bauherren über. Je nach Wunsch können Abnahmen des Baus bereits nach einzelnen Abschnitten oder nach der Fertigstellung des gesamten Vorhabens erfolgen.

Bauantrag:
Der Bauantrag ist ein Antrag, mit welchem der Bauherr eine Genehmigung für das konkrete Bauvorhaben beantragt. Für den Bauantrag muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, die im Anschluss überprüft, ob das konkrete Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht. Dafür ist es erforderlich, dass der Bauantrag zahlreiche Angaben zum jeweiligen Gebäude enthält. Dazu gehören eine Beschreibung des Baus, Bauzeichnungen, Berechnungen, ein Lageplan oder Angaben zur Standsicherheit, Entwässerung sowie Dämmung. Erst nach der Genehmigung des Bauantrags dürfen die Bauherrn mit der praktischen Umsetzung des Vorhabens beginnen.

Bauanzeige:
Wenn für das jeweilige Baugrundstück bereits ein Bebauungsplan vorhanden ist, wird die Bauanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht. Bei der Bauanzeige handelt es sich um ein bauordnungsrechtliches Verfahren, das als eine verkürzte Form des Bauantrags in der Praxis zum Einsatz kommt. Bauvorlagenberechtigte Akteure wie bspw. Sachverständige oder Architekten bestätigen dann die Einhaltung der jeweiligen Bauvorschriften. Nichtsdestotrotz kann die Bauaufsichtsbehörde weiterhin das Bauvorhaben prüfen.

Baupreisindex:
Der Baupreisindex bildet eine wichtigen Meß- bzw. Richtwert für die Immobilienbewertung. Jener zeigt die Entwicklung der Baupreise an. Eine Rolle spielt der Baupreisindex auch in der Berechnung der Wohngebäudeversicherung. Eine Erhebung findet alle drei Monate durch das Statistische Bundesamt statt.

Bauakte:
Die Bauakte umfassen alle Unterlagen zu vorhandenen Immobilien. Derartige Dokumente zu den Bestandsbauten, zu denen auch der Bauplan zählt, lassen sich grundsätzlich beim zuständigen Bauamt einsehen. Bei den Genehmigungsverfahren haben sogar alle Beteiligten einen Anspruch auf Einsicht, damit diese über die gleichen Informationen verfügen. Somit kommt der Bauakte insbesondere im baurechtlichen Verfahren große Bedeutung zu.

Bauauflage:
Unter den Begriff Bauauflagen fallen alle Beschränkungen, welche im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen. Dabei handelt es sich um sogenannte Nebenbestimmungen, die über die gängigen Regelungen hinausgehen. Bauauflagen werden per Verwaltungsakt als rechtlich bindende Tatsachen festgestellt. Die Baugenehmigung ist die zugrunde liegende Hauptentscheidung, die von den Nebenbestimmungen oder Bauauflagen ergänzt wird.

Barwert:
Der Rechenwert, der die künftigen Erträge einer Immobilie erfassen soll. Häufig genutzt auch in der Finanzmathematik.

Baugrenze:
Eine von der Gemeinde festgelegte Grenze, die eine Fläche markiert und innerhalb der gebaut werden darf.

Baukindergeld:
Das Baukindergeld wurde 2018 eingeführt und bezeichnet eine Förderung des Immobilienkaufs seitens des Staates für Familien mit Kindern. Das Baukindergeld sieht sich ähnlicher Kritik wie die Anfang 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage ausgesetzt. Kritiker bemängeln z.B., dass die Förderung zu höheren Immobilienpreisen führt. 

Bauland:
Bauland - oder auch Baufläche genannt – ist ein räumlich separierter Teil einer Fläche, für den die rechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung  gegeben sind. Aus rechtlicher Sicht wird aus einem Grundstück Bauland, wenn jenes Grundstück in einem qualifizierten Bebauungsplan ausgewiesen ist.

Baulasten:
Die Baulast ist ein wichtiges Kriterium für Bauherren und Käufer, um über den Erwerb eines Grundstücks zu entscheiden. Immobilieneigentum kann sowohl durch Rechte privater Personen als auch behördliche Rechte eingeschränkt sein. Baulasten sind Verpflichtungen von Grundstückseigentümern gegenüber der Baurechtsbehörde. Belastungen können jedoch nur solche Regelungen zum Inhalt haben, die sich nicht schon aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Bebauungsbestimmungen ergeben. Bei Baulasten geht es um Handlungen, die ein Immobilieneigentümer auf seinem Grundstück zu unterlassen, zu dulden oder durchzuführen hat. Für ihn ergeben sich daraus Pflichten, die er gegenüber der Behörde einzuhalten hat, sie resultieren ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Erwägungen. Dadurch können Häuser errichtet werden, die von Baurechtsnormen abweichen. Damit wird beispielsweise verhindert, dass ein Besitzer von Grund und Boden selbst darüber entscheiden kann, ob er Rettungsdiensten die Überfahrt über seinen Besitz gewährt.

Bauschäden:
Als Bauschaden bezeichnet man eine Verminderung bzw. generell eine Verschlechterung des Status Quo einer Immobilie, die meist durch Baumängel hervorgerufen wird. So z.B. durch schlechte Baumaterialien.  Der Grund für einen Bauschaden kann allerdings auch durch Nachlässigkeit bei der Instandhaltung eines Immobilienobjekts auftreten. 

Bauparzelle:
Eine Bauparzelle ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich Vermarkter Teil der Erdoberfläche, auch unter der Bezeichnung Grundbuchskörper (Österreich) ist das Flurstück Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen.

Belastungsverzeichnis:
Jenes liegt den Bauämtern der Gemeinde vor. Es werden die Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks vermerkt, sofern sie von öffentlichem Interesse sind.

Bebaubarkeit:
Wenn ein Grundstück bebaut werden möchte, muss grundsätzlich eine Baugenehmigung vorliegen. Wenn jedoch nicht zwingend eine Baugenehmigung vorliegen muss, dann genügt eine Bestätigung der zuständigen Behörde, dass das Bauvorhaben begonnen werden darf.

Bebauungsplan:
Planungsrechtliche Mindesterfordernisse, die das Baugebiet beschreiben und an die sich gehalten werden muss. Der Bebauungsplan ist beim Bauamt einsehbar und dient der Entwicklung und Ausführung der Raumplanung.

Bebauungsplan Berlin:
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb gebaut werden darf. Der Bebauungsplan regelt auch, dass überhaupt keine Bebauung möglich ist, weil eine Grünfläche, ein Spielplatz, eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist. Außerdem trifft der Bebauungsplan beispielsweise Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben. Die Regelungen im Bebauungsplan (B-Plan) sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln und konkretisieren die städtebauliche Planungstätigkeit der Gemeinde. In Berlin wird ein Bebauungsplan als Rechtsverordnung erlassen (sonst als Satzung der Gemeinde).

Belastung:
Die Belastung im finanziellen Sinn, beispielsweise beim Bauen, sollte 40% des Nettofamilieneinkommens nicht überschreiten.

Betriebskostenabrechnung:
Falls keine Pauschalen vereinbart sind, muß der Vermieter einmal jährlich die Betriebskosten abrechnen. Hat der Mieter Einwendungen, ist er berechtigt, diese zu erheben. Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter sind hierbei zwingend Fristen einzuhalten. Nach Erteilung der Abrechnung besteht für beide Vertragsparteien ein Anspruch auf Anpassung etwaig vereinbarter Vorauszahlungen.

Bungalow:
Generell wird unter einem Bungalow eine Immobilie verstanden, die nur aus einem Geschoß besteht. Alle Wohnräume liegen auf einer Ebene. Oft wurden Bungalows auch ohne Keller gebaut. Ein besonderer Vorteil eines Bungalows ist die Barrierefreiheit durch das ebenerdige Wohnen. Interessant ist es für Bungalow-Käufer auch, dass keine Rücksicht auf darunter liegende Geschosse genommen werden muss. Dieser Umstand gibt große Freiheit bei der Gestaltung des Grundrisses.

C

Cashflow:
Der Cashflow stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber, welche im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie anfallen. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, wird von einem positiven Cashflow gesprochen. Wenn die Ausgaben größer sind, ist der Cashflow dementsprechend negativ. Cashflow-Immobilien zeichnen sich somit durch einen positiven Zahlungsstrom aus. Somit bringt eine Immobilie mit einem positiven Cashflow regelmäßige Einnahmen. Dies gelingt insbesondere mit Immobilien, die vermietet werden.

Chartered Surveyor:
Bei der Chartered Surveyor handelt es sich um die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem internationalen Verband von Fachleuten aus der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den Berufsverband ist möglich, wenn die Sachverständigen ein Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen und ein Studium an einer RICS akkreditierten Universität abgeschlossen haben.

City Apartment:
Beim City Apartment handelt es sich um ein Apartment, das sich in einer attraktiven Zentrumslage in der Innenstadt befindet. Ein Apartment ist eine kleine Wohnung mit einem Wohnraum sowie Bad und Küche.

Concierge:
Beim Concierge handelt es sich um einen Angestellten in der Hotellerie, der insbesondere im Luxussegment vertreten ist. Darüber hinaus gibt es das spezielle Servicepersonal auch in Wohnhäusern und exklusiven Appartements. Der Concierge steht den Bewohnern für unterschiedliche Dienstleistungen zur Verfügung. Dazu gehören Fahrdienste, die Erledigung von Einkäufen oder die Durchführung von Reservierungen.

Courtage:
Der Lohn eines Maklers für einen Vertragsabschluss. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden üblicherweise drei bis sechs Prozent des Kaufpreises fällig. Courtage, Maklergebühr und Provisionen weichen in ihrer Höhe in den Bundesländern voneinander ab.