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Nr. 355-358vom 22. bis 25. März 2012
Auktionsort:
Annahmeschluss für Objekte: 3. Februar 2012.
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Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Diese erfahren Sie gern von unserer Telefonzentrale oder von der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in unserem Haus.
Seit 01.01.2007 beträgt die Grunderwerbsteuer für Immobilien aus dem Land Berlin 4,5 % bei Kaufpreisen von mehr als € 2.500,-. Seit März 2010 gilt dieser Steuersatz auch für Immobilien aus den Ländern Sachsen-Anhalt und Hansestadt Hamburg. Für die Versteigerungsobjekte aus den anderen Bundesländern beträgt sie (noch) 3,5 % für Kaufpreise über € 2.500,-.
Objektunterlagen können in unserem Büro eingesehen oder abgefordert werden. Der Versand erfolgt per Post oder E-Mail. Verkehrswertgutachten können - sofern vorhanden - gegen eine Schutzgebühr abgerufen werden.