Bieten in der Auktion

Mindestgebot/ persönliche Anwesenheit

Auktionssaal Blick in den Auktionssaal Sofern Sie sich entschieden haben, auf ein oder mehrere Objekte zu bieten, empfiehlt es sich, im Hinblick auf eine Befreiung von der Bietungssicherheit und einer verlängerten Kaufpreisbelegungsfrist, die Symbol Datei-Link Vereinbarung über die Abgabe des Mindestgebotes (PDF, 272 kB) ausgefüllt, kurzfristig an das Auktionshaus zurückzusenden.

Bieten Sie ohne schriftliche Vereinbarung, ist eine Symbol interner Link Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Zuschlagspreis zu leisten, der Restkaufpreis ist 1 Monat nach Zuschlag zu hinterlegen. Von ausländischen Staatsbürgern ist eine Bietungssicherheit in Höhe von 20 % des Zuschlagspreises zu leisten.


Bieten per Telefon

Telefonisches Bieten ist möglich. Hierzu ist der Abschluss eines gesonderten Bietungsvertrages erforderlich. Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung nehmen Sie bitte liebenswürdigerweise Symbol interner Link Kontakt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter oder der Geschäftsleitung auf.
Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen der notwendigen Telefonverbindung.

Berlin, im August 2010

 
 
 
 
 
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