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Nr. 355-358vom 22. bis 25. März 2012
Auktionsort:
Annahmeschluss für Objekte: 3. Februar 2012.
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Mindestgebot/ persönliche Anwesenheit
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Sofern Sie sich entschieden haben, auf ein oder mehrere Objekte zu bieten, empfiehlt es sich, im Hinblick auf eine Befreiung von der Bietungssicherheit und einer verlängerten Kaufpreisbelegungsfrist, die
Vereinbarung über die Abgabe des Mindestgebotes (PDF, 272 kB) ausgefüllt, kurzfristig an das Auktionshaus zurückzusenden.
Bieten Sie ohne schriftliche Vereinbarung, ist eine
Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Zuschlagspreis zu leisten, der Restkaufpreis ist 1 Monat nach Zuschlag zu hinterlegen. Von ausländischen Staatsbürgern ist eine Bietungssicherheit in Höhe von 20 % des Zuschlagspreises zu leisten.
Bieten per Telefon
Telefonisches Bieten ist möglich. Hierzu ist der Abschluss eines gesonderten Bietungsvertrages erforderlich. Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung nehmen Sie bitte liebenswürdigerweise
Kontakt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter oder der Geschäftsleitung auf.
Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen der notwendigen Telefonverbindung.
Berlin, im August 2010